Was ist Ihr Verkehrsrecht ?
Eine frühzeitige Rechtsberatung Verkehrsrecht unserer Spezialisten klärt Sie nicht nur über Ihre Pflichten sondern auch über Ihre Rechte auf.
Bei Unsicherheiten der Anspruchstellung, Schadensbezifferung, Schadensbegründung
Haftungsbegründung, Regulierung oder Klage hilft eine Rechtsberatung Verkehrsrecht schnell und kompetent weiter.
Mit einer frühzeitigen Rechtsberatung Verkehrsrecht vermeiden Sie Fehler, die z.B. bei der Haftungsbegründung gegenüber Versicherungen schnell entstehen können. Nachträgliche Korrekturen sind kaum möglich, so dass sich Fehler unter Umständen sehr teuer auswirken können.
Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes Gebiet und bedarf Verkehrsrecht Spezialisten für die verschiedenen Rechtsgebiete. Wir empfehlen deshalb, frühzeitig einen Verkehrsrecht Spezialisten zur Rechtsberatung zu kontaktieren, um nicht schon bei der Unfallmeldung einen Fehler zu begehen.
Unsere Rechtsanwälte des Verkehrsrechts stehen Ihnen gerne zur Rechtsberatung Verkehrsrecht via E-Mail-Beratung zur Verfügung.
Verkehrsrecht Spezialisten im Verkehrsrecht bearbeiten die Anspruchstellung, Schadensbezifferung, Schadensbegründung
Haftungsbegründung, Regulierung und Klage. Speziell die Schwerpunktthemen wie Leasing und Kasko-Schäden in Zusammenhang von Unfallversicherungen erhalten Sie von Verkehrsrecht Spezialisten umfassende Auskunft über die Rechtslage und Regulierungspraxis.
Bei der Anspruchstellung muss der Schaden gemeldet werden,
Beweismittel sind zu sichern, die Zahlung muss abgeklärt werden, die Versicherungen müssen informiert werden. Je nach Situation (Ort,Umfang / Sach- und oder Personenschaden)gibt es Reihe weiterer wichtiger Bearbeitungsschritte, die Verkehrsrecht Spezialisten kompetent in Angriff nehmen.
Spezialisieten im Verkehrsrecht können auch Unfälle im Ausland bearbeiten.
Gesetze im Verkehrsrecht
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozeßordnung
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 33 OWiG Verfolgungsverjährung
StVO Straßenverkehrs-Ordnung
- § 12 StVO Halten und Parken
- § 40 StVO Gefahrzeichen
- § 41 StVO Vorschriftszeichen
- § 42 StVO Richtzeichen Teil 2
StVZO Str.Verk.Zul.-Ordnung
StVG Straßenverkehrsgesetz
- § 2a StVG Probezeit
- § 4 StVG Punktsystem
- § 21 StVG Fahren ohne FE
- § 24a StVG 0,5-Promille-Grenze
- § 25 StVG Fahrverbot
- § 25a StVG Kostentragungspflicht
- § 29 StVG Tilgung im VZR
FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
- § 6 FeV Fahrerlaubnisklassen
- § 7 FeV Ordentlicher Wohnsitz
- § 11 FeV Eignung
- Anlage 9 FeV Schlüsselzahlen
- Anlage 11 FeV "Staatenliste"
- Anlage 12 FeV A- und B-Verstöße
- Anlage 13 FeV Punktbewertung
IntKfzVO
- § 4 IntKfzVO Ausländische FE
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